Der Zusammenhang zwischen Schulmaskenpflicht und Erkrankungsfällen blieb in der erweiterten Stichprobe nicht bestehen. Beobachtungsstudien zu Interventionen sind anfällig für zahlreiche Verzerrungen und liefern keine ausreichenden Beweise für die Empfehlung von Maskenvorschriften.
Überall auf der Welt spielte Technik eine wichtige Rolle beim Kampf gegen das Coronavirus. Die wird nun aber vermehrt für ganz andere Zwecke benutzt.
Isolationspflicht- und Meldepflicht an Schulen aufgehoben. Schüler und Lehrer mit symptomlosen Infektionen sind unter Beachtung der Maskenpflicht seit dem 26.11.2022 wieder zum Schulbesuch verpflichtet.
In Bayern (68,0%) und Sachsen (67,9%) sind konstant, seit Monaten, 20% mehr Kinder als genesen gemeldet als in Berlin (49,4%). NRW nimmt im Vergleich der Bundesländer den drittletzten Platz ein. Gleichzeitig ist eine deutlich Untererfassung zu berücksichtigen. Stand: 15.11.2022
Auf Druck der Facharztverbände der Kinder- und Jugendmedizin ist SARS-Cov2 aus der Liste der Infektionskrankheiten aus Paragraf 34 Infektionsschutzgesetz gestrichen worden. Darin aufgelistet sind ansteckende Erkrankungen wie Masern, Mumps, Röteln, oder Windpocken, für die besondere Regeln gelten.
Im Rahmen einer Recherche zur Datenlage bei Schulkindern im Zusammenhang mit der Krankheitsschwere, habe ich im Januar 2022 und um August 2022 jeweils die Zahl der Hospitalisierungen von Schulkindern in Bezug auf Covid-19 im Regierungsbezirk Münster zusammengetragen.
Forderungen u.a.: Impfpflicht für Bedienstete im Gesundheitswesen aufheben / Wegfall nicht verhältnismäßiger und nicht begründbarer d. h. nicht mehr zeitgemäßer Isolierungsanordnungen gesunder Infizierter / PCR-Tests nur zielgerichtet im Bereich der medizinischen Versorgungsstrukturen und zur Diagnostik von Erkrankungen einsetzen /
Keine anlasslosen Routinetestungen und Maskenpflicht in Schulen
Der Deutsche Bundestag wird morgen am Donnerstag, dem 8. September 2022, das COVID-19-Schutzgesetz beschließen. Sowohl der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) als auch die Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) hatten bereits im Vorfeld jene Maßnahmen kritisiert, die Kinder und Jugendliche in ihren Lebenswelten Kindergarten und Schule einschränken, während für Erwachsene in der Freizeit- und Arbeitswelt keine vergleichbaren Einschränkungen vorgesehen sind.
In Rheinland-Pfalz leben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Stand 01/2022) etwa eine halbe Million (555.185) Kinder und Jugendliche (KuJ) im Alter von 5-19 Jahren.
2022 wurden bisher durchschnittlich zwischen einem und zwei KuJ (1,6) im Schnitt pro Woche im Land Rheinland-Pfalz wegen einer Covid-19 Infektion in einem Krankenhaus aufgenommen.