BVKJ und BEVKi befürchten weitere Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen durch Testregime an Kindergärten und Schulen
Der Deutsche Bundestag wird morgen am Donnerstag, dem 8. September 2022, das COVID-19-Schutzgesetz beschließen. Sowohl der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) als auch die Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) hatten bereits im Vorfeld jene Maßnahmen kritisiert, die Kinder und Jugendliche in ihren Lebenswelten Kindergarten und Schule einschränken, während für Erwachsene in der Freizeit- und Arbeitswelt keine vergleichbaren Einschränkungen vorgesehen sind.
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