Fragenkatalog zur sogenannten Bundesnotbremse. Das Bundesjustizministerium muss sich Fragen zur Coronapandemie stellen. Einem Medienbericht zufolge geht es unter anderem darum, ob das Kindeswohl tatsächlich der Maßstab für die erneuten Schulschließungen war.
Trotz Kritik trat vor nunmehr einem Jahr, am 23. April 2021, das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, die sogenannte Bundesnotbremse, in Kraft, in der unter anderem bundesweit Präsenzunterricht in Gemeinden mit einer 7-Tagesinzidenz über 165/100.000 untersagt wurde. In zwei als Musterverfahren ausgewählten Beschwerden hiergegen, kam das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis, dass diese Regelung zulässig sei. Dabei spielte die fachliche Stellungnahme von Prof. Dr. Christian Drosten eine besondere Rolle. [...]
Zur Eindämmung der Pandemie wurde das Singen in der Schule und in Chören nahezu
unmöglich gemacht. Eine der zentralen deutschen Kulturtraditionen ist gefährdet, wichtige
Fähigkeiten gehen mit dem Verlust des Singens verloren.
Münster/Telgte 24.01.2022
Sehr geehrte Frau Ministerin Gebauer,
derzeit wird wiederholt und zunehmend vielen Kindern im Grundschulalter der Schulbesuch kurzfristig an 1-2 Tagen verwehrt, da die Labore mit der Auswertung der Pool-und-Einzeltest-Ergebnisse der Lollitests nicht nachkommen.
Diese Tatsache ist Ihnen sicherlich bekannt, Sie werden besser als wir wissen, um wie viele Kinder und Klassen es sich NRW-weit handelt. Allein aus unseren Kontakten zu Eltern wissen wir, dass dies keine Einzelfälle sein können.
Wir bitten Sie eindringlich im Sinne der Kinder und ihrer Familien, diese Teststrategie umgehend auszusetzen oder umzustellen, damit in NRW der Grundschulbesuch nicht vom Vorliegen eines negativen PCR-Tests abhängig gemacht wird. [...]
Zum Schutz Erwachsener hat Deutschland im vergangenen Jahr Kindern und Jugendlichen die längsten Einschränkungen des Schul- und KiTa-Betriebs in Europa auferlegt. Die daraus resultierenden gravierenden Schäden für ihre Bildungs- und Entwicklungschancen sowie ihre psychische und physische Gesundheit sind umfassend dokumentiert und unbestritten. Weitere Einschränkungen kämen nur dann in Frage, wenn durch geregelten Schulbetrieb eine substanzielle Gefahr für Kinder und Jugendliche selbst bestünde. Dafür gibt es derzeit keinerlei Hinweise. Nach wie vor gilt: Gefahren in KiTas und Schulen sind gering. Eindämmungs- und Schutzmaßnahmen müssen auf die Risikogruppen fokussieren, nicht auf Kinder und Jugendliche.
Süddeutsche Zeitung: Um die Rechtmäßigkeit von Wechsel- und Heimunterricht beurteilen zu können, hat Karlsruhe Expertisen von Infektiologen und Kinderärzten eingeholt. Die Fragen wiegen schwer - die Antworten auch. [...]