Auf Druck der Facharztverbände der Kinder- und Jugendmedizin ist SARS-Cov2 aus der Liste der Infektionskrankheiten aus Paragraf 34 Infektionsschutzgesetz gestrichen worden. Darin aufgelistet sind ansteckende Erkrankungen wie Masern, Mumps, Röteln, oder Windpocken, für die besondere Regeln gelten.
Der Deutsche Bundestag wird morgen am Donnerstag, dem 8. September 2022, das COVID-19-Schutzgesetz beschließen. Sowohl der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) als auch die Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) hatten bereits im Vorfeld jene Maßnahmen kritisiert, die Kinder und Jugendliche in ihren Lebenswelten Kindergarten und Schule einschränken, während für Erwachsene in der Freizeit- und Arbeitswelt keine vergleichbaren Einschränkungen vorgesehen sind.
Am Montag, den 29. August fand im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum COVID-19-Schutzgesetz (Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19) statt. Die DGKJ war als Sachverständige dazu geladen und wurde durch den DGKJ-Generalsekretär Priv.-Doz. Dr. Burkhard Rodeck vertreten. Im Vorfeld der Anhörung hatten die eingeladenen Sachverständigen die Möglichkeit, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.
Der Berliner Senat ist der einzige in Deutschland, der weiter verordnet, dass alle Kinder und Jugendliche (auch geimpfte und genesene) sich mindestens bis Pfingsten weiter 2x/Woche testen müssen. Er hat hierfür statt der zunächst geplanten 4,95 Mio €, seit 2021 bisher über 113 Mio € aufgewendet.
Hamburg führt 3G an Schulen ein, Berlin verlängert Testpflicht bis Juni
Die Bildungsbehörde reagiert damit auf eine Gerichtsentscheidung, will die Testpflicht für Ungeimpfte aber bis auf Weiteres beibehalten. Das tut sonst nur noch Berlin. [...]
Die Testinfrastruktur ist zu professionalisieren: – Der Arztvorbehalt zur Feststellung übertragbarer Krankheiten ist wiederherzustellen – SARS-CoV-2-Tests sind nur von medizinischem Fachpersonal unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Qualitätssicherung durchzuführen. – Bürgertests und anlasslose Massentestungen haben im aktuellen Testkonzept keinen Platz.
– Selbsttestungen durch Laien sollten weiterhin möglich sein. [...]
KMK-Präsidentin Prien: Bis spätestens Mai sollen Masken- und Testpflicht überall fallen.
FAST AUF DEN TAG genau zwei Jahre nach Ankündigung der ersten Corona-Schulschließungen haben sich die Kultusminister bei ihrem Treffen in Lübeck auf ein Zieldatum für den Komplettausstieg aus den Corona-Maßnahmen an den Schulen festgelegt.
Bundesjustizminister Marco Buschmann hat sich festgelegt: Die Maskenpflicht in Schulen fällt. Ab dem 2. April dürfen die Bundesländer demnach nicht mehr eigenmächtig anordnen, dass Schüler Masken tragen müssen. Buschmann sagt der Bild am Donnerstag dazu: „Die Maskenpflicht an Schulen endet. In Schulen soll getestet werden können.“