NRW: Maskenpflicht in Schulen endet zum 2. April – nach den Osterferien keine anlasslosen Tests mehr
In Nordrhein-Westfalen soll möglichst bald wieder ein Schul- und Unterrichtsbetrieb ohne größere Einschränkungen möglich sein. Der Deutsche Bundestag hat heute ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet, das den Wegfall der meisten Corona-Schutzmaßnahmen vorsieht. Die Landesregierung nutzt die darin angelegte Möglichkeit einer Übergangsregelung. So gelten die derzeit gültigen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen inklusive der Masken- und Testpflicht an den Schulen des Landes noch bis zum 2. April 2022 weiter. Danach bleibt es natürlich jedem unbenommen, in den Schulgebäuden weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen, allerdings ist dies dann eine individuelle Entscheidung. Vollständige Pressemitteilung des Schulministeriums lesen
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