Isolationspflicht- und Meldepflicht an Schulen aufgehoben. Schüler und Lehrer mit symptomlosen Infektionen sind unter Beachtung der Maskenpflicht seit dem 26.11.2022 wieder zum Schulbesuch verpflichtet.
In Bayern (68,0%) und Sachsen (67,9%) sind konstant, seit Monaten, 20% mehr Kinder als genesen gemeldet als in Berlin (49,4%). NRW nimmt im Vergleich der Bundesländer den drittletzten Platz ein. Gleichzeitig ist eine deutlich Untererfassung zu berücksichtigen. Stand: 15.11.2022
Auf Druck der Facharztverbände der Kinder- und Jugendmedizin ist SARS-Cov2 aus der Liste der Infektionskrankheiten aus Paragraf 34 Infektionsschutzgesetz gestrichen worden. Darin aufgelistet sind ansteckende Erkrankungen wie Masern, Mumps, Röteln, oder Windpocken, für die besondere Regeln gelten.