„Rückblickend, mit dem heutigen Wissen, war die Impfkampagne für Kinder ein Fehler. Wir werden dies zukünftig nicht mehr tun.“ Søren Brostrøm, Leiter der dänischen Gesundheitsbehörde
Überraschend hat sich die Ständige Impfkommission (STIKO) am 24. Mai nun doch für die einmalige Impfung gesunder Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren ausgesprochen. Empfohlen wird die einmalige Impfung mit einem mRNA-Impfstoff, vorzugsweise mit ComirnatyR. Diese Impfempfehlung werde vorsorglich ausgesprochen, so die STIKO, weil ein erneuter Anstieg von SARS-CoV-2- Infektionen im kommenden Herbst bzw. Winter zu erwarten sei.
„Ohne eine Änderung des Gesetzestextes unter Berücksichtigung der von uns eingebrachten Aspekte ist Kindern und Jugendlichen mit der aktuell vorgesehenen Änderung des IfSG eine Teilhabe an Bildung, Kultur und anderen Aktivitäten des sozialen Lebens nicht in gleicher Weise wie Erwachsenen möglich.“, kritisiert Priv.-Doz. Dr. Burkhard Rodeck, Generalsekretär der DGKJ.
Angesichts der Debatte um ein Ende von Corona-Maßnahmen warnt eine Expertengruppe vor einer „Warteschleife mit offenem Ende“ für Kinder und Jugendliche in Deutschland. In einem offenen Brief an die Bundesregierung fordern Rüdiger von Kries, Epidemiologe und Mitglied der Ständigen Impfkommission (Stiko), und Peter Walger, Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), ein Ende der „sinnfreien Maßnahmen“ an Schulen und Kitas.
Die Gruppe fordert ein sofortiges Ende von Masken- und Testpflicht in Kitas und Schulen und eine Abkehr von der sogenannten S3-Leitlinie für die Pandemiebekämpfung an Schulen.
In seiner 7. Stellungnahme hat der ExpertInnenrat der Bundesregierung ausdrücklich die prioritäre Berücksichtigung des Kindeswohls in der Pandemie angemahnt. Lockerungen der Maßnahmen für Kinder und Jugendliche sollten mindestens analog zu Lockerungen im gesamtgesellschaftlichen Rahmen stattfinden.
Eine allgemeine Impfempfehlung der STIKO für nicht vorerkrankte Kinder von 5-11 Jahren besteht derzeit nicht. Grund hierfür ist, dass eine SARS-Cov-2 Infektion keine Gesundheitsgefahr für gesunde Kinder darstellt.
Zum Schutz Erwachsener hat Deutschland im vergangenen Jahr Kindern und Jugendlichen die längsten Einschränkungen des Schul- und KiTa-Betriebs in Europa auferlegt. Die daraus resultierenden gravierenden Schäden für ihre Bildungs- und Entwicklungschancen sowie ihre psychische und physische Gesundheit sind umfassend dokumentiert und unbestritten. Weitere Einschränkungen kämen nur dann in Frage, wenn durch geregelten Schulbetrieb eine substanzielle Gefahr für Kinder und Jugendliche selbst bestünde. Dafür gibt es derzeit keinerlei Hinweise. Nach wie vor gilt: Gefahren in KiTas und Schulen sind gering. Eindämmungs- und Schutzmaßnahmen müssen auf die Risikogruppen fokussieren, nicht auf Kinder und Jugendliche.