Offener Brief: Teilhabe von Kindern und Jugendlichen darf nicht vom Impfstatus abhängen

Ausschluss von 16-17 Jährigen von außerschulischen Bildungsorten und in der Freizeit

Ohne Frist, per sofortiger Umsetzung hat der Hamburger Senat die Ausnahme von der 2G-Regel für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren mit Wirkung seit dem 4.12.21 gekippt.

Dabei hatte die STIKO an ihre Impfempfehlung für 12-17Jährige ausdrücklich, auch in der aktualisierten Impfempfehlung Stand 17.12.2021, den folgenden Appell geknüpft: „Die STIKO spricht sich ausdrücklich dagegen aus, dass bei Kindern und Jugendlichen eine Impfung zur Voraussetzung sozialer Teilhabe gemacht wird.“ [1]

Mit der Ausweitung der 2G-Regel auf 16- und 17-Jährige wird dieser Appell jedoch von der Politik ignoriert. Die Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg teilte sogar unlängst in ihrem Newsletter vom 10.12.21 mit: “[…] Allerdings ist eine Teilnahme an Aktivitäten außerhalb der Schule, die unter die allgemeine 2G-Regel fallen, für diese Jugendlichen nicht mehr möglich. Dazu gehören beispielsweise Kino- oder Theaterbesuche, auch wenn sie im Rahmen des Unterrichts geplant sind.” [gesamten Artikel lesen, Offenen Brief unterzeichnen]