Der Zusammenhang zwischen Schulmaskenpflicht und Erkrankungsfällen blieb in der erweiterten Stichprobe nicht bestehen. Beobachtungsstudien zu Interventionen sind anfällig für zahlreiche Verzerrungen und liefern keine ausreichenden Beweise für die Empfehlung von Maskenvorschriften.
Auf Druck der Facharztverbände der Kinder- und Jugendmedizin ist SARS-Cov2 aus der Liste der Infektionskrankheiten aus Paragraf 34 Infektionsschutzgesetz gestrichen worden. Darin aufgelistet sind ansteckende Erkrankungen wie Masern, Mumps, Röteln, oder Windpocken, für die besondere Regeln gelten.
Ein Kommentar von Rainer Schulze
In Anbetracht der Tatsache, dass Millionen von Schulkindern seit Beginn der Pandemie die Maskenpflicht erfüllen mussten und dies möglicherweise auch in Zukunft tun müssen, ist es eine politische Notwendigkeit, ja Bringschuld zu evaluieren, ob diese Nutzen bringen oder die Nachteile überwiegen. Die im Preprint vorliegende Studie aus den USA verfolgt dieses Ziel [...]
Hamburg führt 3G an Schulen ein, Berlin verlängert Testpflicht bis Juni
Die Bildungsbehörde reagiert damit auf eine Gerichtsentscheidung, will die Testpflicht für Ungeimpfte aber bis auf Weiteres beibehalten. Das tut sonst nur noch Berlin. [...]
Die Maskierung war die häufigste nicht-pharmazeutische Maßnahme im Verlauf der Coronavirus-Pandemie 2019 (COVID-19). Die meisten Länder haben Empfehlungen oder Vorschriften für die Verwendung von Masken in öffentlichen Räumen eingeführt. Ziel der Studie war es, die Korrelation zwischen der Verwendung von Masken und der Morbiditäts- und Mortalitätsrate im Winter 2020-2021 in Europa zu analysieren. Es wurden Daten aus 35 europäischen Ländern zu Morbidität, Mortalität und Maskennutzung während eines sechsmonatigen Zeitraums analysiert und miteinander verglichen. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass Länder mit einem hohen Grad an Maskentreue nicht besser abschnitten als Länder mit geringer Maskennutzung. [...]
Die Testinfrastruktur ist zu professionalisieren: – Der Arztvorbehalt zur Feststellung übertragbarer Krankheiten ist wiederherzustellen – SARS-CoV-2-Tests sind nur von medizinischem Fachpersonal unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Qualitätssicherung durchzuführen. – Bürgertests und anlasslose Massentestungen haben im aktuellen Testkonzept keinen Platz.
– Selbsttestungen durch Laien sollten weiterhin möglich sein. [...]
Nach zwei Jahren Corona haben viele Kinder ein begrenztes Vokabular und können nicht auf einfachste Gesichtsregungen ihres Gegenübers reagieren. Schuld sind nach Untersuchungen der britischen Schulaufsichtsbehörde die Masken.
Bundesjustizminister Marco Buschmann hat sich festgelegt: Die Maskenpflicht in Schulen fällt. Ab dem 2. April dürfen die Bundesländer demnach nicht mehr eigenmächtig anordnen, dass Schüler Masken tragen müssen. Buschmann sagt der Bild am Donnerstag dazu: „Die Maskenpflicht an Schulen endet. In Schulen soll getestet werden können.“