Fragenkatalog zur sogenannten Bundesnotbremse. Das Bundesjustizministerium muss sich Fragen zur Coronapandemie stellen. Einem Medienbericht zufolge geht es unter anderem darum, ob das Kindeswohl tatsächlich der Maßstab für die erneuten Schulschließungen war.
Überall auf der Welt spielte Technik eine wichtige Rolle beim Kampf gegen das Coronavirus. Die wird nun aber vermehrt für ganz andere Zwecke benutzt.
Auf Druck der Facharztverbände der Kinder- und Jugendmedizin ist SARS-Cov2 aus der Liste der Infektionskrankheiten aus Paragraf 34 Infektionsschutzgesetz gestrichen worden. Darin aufgelistet sind ansteckende Erkrankungen wie Masern, Mumps, Röteln, oder Windpocken, für die besondere Regeln gelten.
Forderungen u.a.: Impfpflicht für Bedienstete im Gesundheitswesen aufheben / Wegfall nicht verhältnismäßiger und nicht begründbarer d. h. nicht mehr zeitgemäßer Isolierungsanordnungen gesunder Infizierter / PCR-Tests nur zielgerichtet im Bereich der medizinischen Versorgungsstrukturen und zur Diagnostik von Erkrankungen einsetzen /
Keine anlasslosen Routinetestungen und Maskenpflicht in Schulen
Der Deutsche Bundestag wird morgen am Donnerstag, dem 8. September 2022, das COVID-19-Schutzgesetz beschließen. Sowohl der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) als auch die Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) hatten bereits im Vorfeld jene Maßnahmen kritisiert, die Kinder und Jugendliche in ihren Lebenswelten Kindergarten und Schule einschränken, während für Erwachsene in der Freizeit- und Arbeitswelt keine vergleichbaren Einschränkungen vorgesehen sind.
Ein Kommentar von Rainer Schulze
„Rückblickend, mit dem heutigen Wissen, war die Impfkampagne für Kinder ein Fehler. Wir werden dies zukünftig nicht mehr tun.“ Søren Brostrøm, Leiter der dänischen Gesundheitsbehörde
Nach zwei Jahren Corona haben viele Kinder ein begrenztes Vokabular und können nicht auf einfachste Gesichtsregungen ihres Gegenübers reagieren. Schuld sind nach Untersuchungen der britischen Schulaufsichtsbehörde die Masken.
Ab dem 4.4.2022 fällt die Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
„Ohne eine Änderung des Gesetzestextes unter Berücksichtigung der von uns eingebrachten Aspekte ist Kindern und Jugendlichen mit der aktuell vorgesehenen Änderung des IfSG eine Teilhabe an Bildung, Kultur und anderen Aktivitäten des sozialen Lebens nicht in gleicher Weise wie Erwachsenen möglich.“, kritisiert Priv.-Doz. Dr. Burkhard Rodeck, Generalsekretär der DGKJ.