Prof. Dr. Ursel Heudorf zur Stellungnahme des Instituts für Virologie der Charité im Anhörungsverfahren des Bundesverfassungsgerichts zur „Bundesnotbremse“

Trotz Kritik trat vor nunmehr einem Jahr, am 23. April 2021, das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, die sogenannte Bundesnotbremse, in Kraft, in der unter anderem bundesweit Präsenzunterricht in Gemeinden mit einer 7-Tagesinzidenz über 165/100.000 untersagt wurde. In zwei als Musterverfahren ausgewählten Beschwerden hiergegen kam das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis, dass diese Regelung zulässig sei. Dabei spielte die fachliche Stellungnahme von Prof. Dr. Christian Drosten eine besondere Rolle. [...]

Das Bundesverfassungsgericht hatte zur Vorbereitung seiner Entscheidung ein Anhörungsverfahren eingeleitet und u. a. 31 „sachkundige Dritte“ um fachliche Stellungnahme zu einem mehrseitigen Fragenkatalog gebeten [7]. Zu den sachkundigen Dritten gehörte unter anderem das Institut für Virologie der Charité, Universitätsmedizin Berlin, das deutlich nach Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist, nach allen anderen Sachkundigen [8], noch eine Stellungnahme einreichte (im Folgenden: „Charité-Stellungnahme“) [9]. Diese diente dem Bundesverfassungsgericht unter anderem zur Begründung, dass kein Mittel zur Verfügung gestanden hätte, das weniger einschneidend, aber gleich wirksam wie Schulschließungen gewesen wäre [6] ...

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