Schulkinder in Rheinland-Pfalz und Covid

In Rheinland-Pfalz leben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Stand 01/2022) etwa eine halbe Million (555.185) Kinder und Jugendliche (KuJ) im Alter von 5-19 Jahren.

Seit Mai 2022 wurden bisher durchschnittlich zwischen einem und zwei KuJ (1,6) im Schnitt pro Woche im gesamten Land Rheinland-Pfalz wegen einer Covid-19 Infektion in einem Krankenhaus aufgenommen.

2021 waren es 1,5 KuJ pro Woche.

2020 waren es 0,5 KuJ pro Woche.

In 2022 entspricht dies im Schnitt 23% der Kinder und Jugendlichen, die in der RKI Hospitalisierungstatistik (wegen und mit) auftauchen.
Quelle: Hospitalisierungszahlen mit der Altersgruppe 5-19 vom Landesuntersuchungsamt RLP vom 30.08.2022 (.xlsx Excel Download),

Bevor in einem einzigen Bundesland im Herbst wieder Masken- und Testpflichten eingeführt werden sollte, müssten diese klinischen Daten (Hospitalisierungsgrund) nach dem Vorbild von Rheinland-Pfanz transparent gemacht werden, um ein Mindestmaß an medizinischer Sachlichkeit und juristischer Verhältnismäßigkeit zu wahren. Die Krankheitslast durch Covid spielt klinisch nach Aussage der klinischen pädiatrischen Infektiologen bei Kindern praktisch keine Rolle.

Hinweise zur Interpretation der Meldedaten

Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz schreibt uns auf unsere Mailanfrage am 01.09.2022 zur Erklärung des Meldesystems, bzw. der Hospitalisierungszahlen:

„Die vom Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz und vom RKI veröffentlichten Zahlen stammen aus dem Meldewesen nach Infektionsschutzgesetz (IfSG). Dabei sind Ärzt:innen (§6 IfSG) und Labore (§7 IfSG) verpflichtet, bestimmte Erkrankungen und Nachweise von Krankheitserregern an die zuständigen Gesundheitsämter zu melden. Unter diese Meldepflicht fallen auch COVID-19-Erkrankungen und Infektionen mit SARS-CoV-2, bei denen im Labor mittels PCR eine Infektion mit SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde.

Die Gesundheitsämter verarbeiten diese Meldungen und übermitteln diese weiter an die zuständigen Landesstellen (in Rheinland-Pfalz das Landesuntersuchungsamt). Leider liegen uns keine Informationen vor, inwieweit diese Meldungen über den Mustermeldebogen oder digital über DEMIS erfolgen.

Durch die Erweiterung der Meldepflicht nach §6 Abs. 1 Satz1 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes auf Hospitalisierungen in Bezug auf COVID-19 müssen insbesondere Verantwortliche in Krankenhäusern auch Hospitalisierungen aufgrund von COVID-19 melden. In Einzelfällen ermitteln Gesundheitsämter die Angaben zur Hospitalisierung durch Kontaktaufnahme mit den SARS-CoV-2-Infizierten selbst.

In Bezug auf den Hospitalisierungsstatus können die Gesundheitsämter zwischen

  • nicht ermittelbar,
  • nicht erhoben,
  • hospitalisiert aufgrund der gemeldeten Krankheit,
  • hospitalisiert aufgrund einer anderen Ursache als der gemeldeten Krankheit,
  • hospitalisiert zur Isolierung und
  • hospitalisiert,
  • Ursache ist unbekannt

differenzieren und leiten dies an die zuständige Landesbehörde weiter.

Die Gesundheitsämter können in den meisten Fällen in Erfahrung bringen, ob eine Person aufgrund von COVID-19 hospitalisiert wurde oder ob es sich um einen Zufallsbefund handelt. Diese Differenzierung erfolgt aufgrund der Informationen, die den Gesundheitsämtern von den behandelnden bzw. leitenden Ärzte/Ärztinnen übermittelt werden. Können die Gesundheitsämter den Hospitalisierungsgrund in Erfahrung bringen, so übermitteln sie diesen an die zuständige Landesbehörde.“

Rheinland-Pfalz ist nach unserem Kenntnisstand das einzige Bundesland, welches die Daten nach Hospitalisierungsgrund publiziert. (Siehe LUA Wochenberichte: https://lua.rlp.de/fileadmin/lua/Downloads/Corona/Wochenberichte_2022/2022KW35_COVID-19_Wochenbericht_RLP.pdf).

Die Landesmeldebehörde LZG NRW verfügt zwar auch über diese Daten, hat jedoch kein OK aus dem Landesgesundheitsministerium, diese zu publizieren.

Hinweis: 51,7% der 5-14 jährigen in RLP sind nach Angaben des RKI bereits positiv registriert, d.h. mindest einmal genesen. (https://zahlen.nadann.de/rki-meldedaten/rheinland-pfalz)