Verwaltungsgerichtshof kippt 2G-Regel an Hochschulen in BW

Hochschulen in Baden-Württemberg dürfen Studierende ohne Immunisierung gegen Corona nicht von Veranstaltungen ausschließen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Der Beschluss vom 15. Dezember ist den Angaben nach unanfechtbar. Einem Sprecher des Gerichtshofs zufolge gilt er ab sofort und für alle Hochschulen im Land.
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/verwaltungsgerichtshof-kippt-2g-regel-an-hochschulen-100.html