Unterschriftenaktion: Kein 2G für Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg ab 01​.​02​.​2022!

In der Pressemitteilung des Sozialministeriums vom 05.12.2021, wird verkündet, dass „noch bis zum 31. Januar 2022 alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit (haben), über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen." (1)
Obwohl ausschließlich Jugendliche erwähnt werden, sind gemäß Definition des Jugendschutzgesetzes auch Kinder davon betroffen. Im Sinne des Gesetzes, sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind. Laut der zitierten Mitteilung ist davon auszugehen, dass Kinder und Jugendliche, die nicht immunisiert sind, ab dem 01.02.2022 von den Kernbereichen des gesellschaftlichen und sozialen Lebens ausgeschlossen werden sollen. Diese Bereiche sind jedoch genau die Räume, die in hohem Maße zur seelischen Gesundheit von jungen Menschen beitragen.

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