Bayerns Staatskabinett führt wieder Maskenpflicht und starke Einschränkungen für Kinder ein.

Das bayrische Kabinett hat am 10.11.21 nach 4 Wochen Auszeit die Maskenpflicht während des Unterrichts für Kinder ab der 1. Klasse wieder eingeführt. Söder sagte, er halte die Maskenpflicht für "absolut sinnvoll". Auch Kultusminister Michale Piazolo (Freie Wähler) betonte, die hohen Corona-Zahlen machten die Maskenpflicht im Unterricht notwendig.

Neben der Maskenpflicht haben die politisch Verantwortlichen im Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (§17, Abs. 2) festgelegt, dass bei einer Anzahl von mehr 600 belegten Intensivbetten (durch Erwachsene) Kinder und Jugendliche in Bayern nur noch beschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben dürfen.

Nachdem zunächst am 03.11.21 im Kabinett beschlossen worden war, ungeimpfte Kinder ab 12 Jahren ganz auszuschließen, hat es nach massiven Protesten am 9.11.21 nochmals eine Veränderung der Verordnung gegeben. Es wurde der Passus eingefügt, dass minderjährigen Schülerinnen und Schüler die eigene Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten zugestanden wird. https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-776/

D.h. Kinder dürfen demnach aktuell nicht zuschauen oder einfach bei einem sportlichen oder musikalischen Event dabei sein, so z.B. mit ihren Eltern zu einem Konzert oder ins Theater gehen, sondern sie müssen die Aktivität selbst ausüben oder ansonsten den Ort verlassen. Sie dürfen etwa nicht im Schwimmbad verweilen und eine Pommes essen, sondern müssen unmittelbar nach dem Schwimmen das Schwimmbad verlassen.

In der Begründung der Veränderung der Verordnung wurde  die "Großzügigkeit" so formuliert:

"Die aktive Ausübung von Sport sowie von schauspielerischen und musikalischen Tätigkeiten ist für die Persönlichkeitsentwicklung von besonderer Bedeutung und die mit dem Verzicht auf das 2G-Erfordernis verbundenen infektiologischen Risiken sind – auch mit Blick auf die regelmäßigen Testungen in der Schule – in diesem Bereich in Abwägung der genannten Gesichtspunkte vertretbar." https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-777/

Die Fachbehörde des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Bayern, das Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), zuständig für die Publikation der Meldedaten hat uns als Elterninitiative per E-Mail (am 5.11.21) mitgeteilt, dass sie keine altersspezifischen Daten zur Krankenhausbelegung publizieren oder herausgeben. Diese Zahlen werden lediglich an das RKI weitergeleitet und dort dann als bundesweite Zahlen publiziert.

Die Problematik das Kinder im Alter von 5-14 keinerlei signifikante Krankheitslast erzeugen, sondern mit zuletzt in KW43 56 Kindern bundesweit (!) / Woche absolut keine Rolle in der Pandemiebekämpfung spielen können, bleibt von den politisch Verantwortlichen unerwähnt.

Die Argumentation des bayrischen Kabinetts lässt leider eine Argumentation fehlen, warum und wozu Kinder auch nach 20 Monaten weiter fremdnützig massiv in ihrer Freiheit eingeschränkt werden.