NRW: Schulen dürfen die Pflicht zum Tragen einer Maske nicht eigenmächtig fordern.
Ab dem 4.4.2022 fällt die Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
Ab dem 4.4.2022 fällt die Maskenpflicht an den Schulen in NRW.
KMK-Präsidentin Prien: Bis spätestens Mai sollen Masken- und Testpflicht überall fallen. FAST AUF DEN TAG genau zwei Jahre nach Ankündigung der ersten Corona-Schulschließungen haben sich die Kultusminister bei ihrem Treffen in Lübeck auf ein Zieldatum für den Komplettausstieg aus den Corona-Maßnahmen an den Schulen festgelegt.
Bundesjustizminister Marco Buschmann hat sich festgelegt: Die Maskenpflicht in Schulen fällt. Ab dem 2. April dürfen die Bundesländer demnach nicht mehr eigenmächtig anordnen, dass Schüler Masken tragen müssen. Buschmann sagt der Bild am Donnerstag dazu: „Die Maskenpflicht an Schulen endet. In Schulen soll getestet werden können.“
Angesichts der Debatte um ein Ende von Corona-Maßnahmen warnt eine Expertengruppe vor einer „Warteschleife mit offenem Ende“ für Kinder und Jugendliche in Deutschland. In einem offenen Brief an die Bundesregierung fordern Rüdiger von Kries, Epidemiologe und Mitglied der Ständigen Impfkommission (Stiko), und Peter Walger, Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), ein Ende der „sinnfreien Maßnahmen“ an Schulen und Kitas. Die Gruppe fordert ein sofortiges Ende von Masken- und Testpflicht in Kitas und Schulen und eine Abkehr von der sogenannten S3-Leitlinie für die Pandemiebekämpfung an Schulen.
Keine Maske mehr am Platz – viele Schulen in Deutschland machen sich allmählich locker. Kinder- und Jugendärzte halten den Schritt für richtig. Kritik üben sie an der „Datenakrobatik“ beim Infektionsgeschehen.
Testpflicht-Ende: 21.03. Schleswig-Holstein / Maskenpflicht-Ende: spät. 01.04 Schleswig-Holstein Maskenpflicht am Sitzplatz: 7.3. Mecklenburg-Vorpommern, 7.3. Hessen /
Priorität bei Lockerungen für Kinder! Schon wieder wurden Kinder und Jugendliche vergessen! Während das ganze Land über Bundesliga, Gastronomie und Reisen redet und Lockerungen für Erwachsene beschlossen wurden, sind zeitgleich die Maßnahmen für Kinder und Jugendliche wie Test- und Maskenpflicht auf unbestimmte Zeit auch über den 20.03.2022 als sogenannte "Basisschutzmaßnahmen" verlängert worden. In einigen Bundesländern müssen alle Kinder ab 1 Jahr für den KiTa-Besuch mindestens dreimal pro Woche verpflichtend einen Antigentest oder zweimal pro Woche einen PCR-Test erdulden, tritt ein positiver Fall auf, erfolgt die Testung sogar täglich.
Zur Eindämmung der Pandemie wurde das Singen in der Schule und in Chören nahezu unmöglich gemacht. Eine der zentralen deutschen Kulturtraditionen ist gefährdet, wichtige Fähigkeiten gehen mit dem Verlust des Singens verloren.
Man kann Omikron nicht eindämmen und deshalb ist es Zeit, in der Pandemiebekämpfung von "Containment" zu "Protection" zu wechseln.