[...] "Warum waren offenbar die meisten von uns [Lehrerinnen und Lehrern] über eine sehr lange Zeit absolut überzeugt davon, dass die Maßnahmen absolut erforderlich, bezüglich ihrer Wirkung uneingeschränkt geeignet und damit in Abwägung ihrer möglichen negativen Folgen vollkommen angemessen wären? Die Verhältnismäßigkeit der Anti-Corona-Maßnahmen im Schul- und Bildungsbereich wurde viel zu lange öffentlich gar nicht kritisch hinterfragt." [...]
Der Deutsche Bundestag wird morgen am Donnerstag, dem 8. September 2022, das COVID-19-Schutzgesetz beschließen. Sowohl der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) als auch die Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) hatten bereits im Vorfeld jene Maßnahmen kritisiert, die Kinder und Jugendliche in ihren Lebenswelten Kindergarten und Schule einschränken, während für Erwachsene in der Freizeit- und Arbeitswelt keine vergleichbaren Einschränkungen vorgesehen sind.
Ein Kommentar von Rainer Schulze
Am Montag, den 29. August fand im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung zum COVID-19-Schutzgesetz (Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19) statt. Die DGKJ war als Sachverständige dazu geladen und wurde durch den DGKJ-Generalsekretär Priv.-Doz. Dr. Burkhard Rodeck vertreten. Im Vorfeld der Anhörung hatten die eingeladenen Sachverständigen die Möglichkeit, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.
Die Coronamaßnahmen haben massive Folgen für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Das ist seit langem bakannt. Im Jahr 2021 stiegen Depressionen und Essstörungen bei Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 17 Jahren weiter an.
Aktueller Kinder- und Jugendreport von über 800.000 Kundern und Jugendlichen: Vor allem Mädchen leiden massiv unter Corona-Belastungen, Depressionen und Essstörungen bei Jugendlichen steigen weiter an.
Der Berliner Senat ist der einzige in Deutschland, der weiter verordnet, dass alle Kinder und Jugendliche (auch geimpfte und genesene) sich mindestens bis Pfingsten weiter 2x/Woche testen müssen. Er hat hierfür statt der zunächst geplanten 4,95 Mio €, seit 2021 bisher über 113 Mio € aufgewendet.
Hamburg führt 3G an Schulen ein, Berlin verlängert Testpflicht bis Juni
Die Bildungsbehörde reagiert damit auf eine Gerichtsentscheidung, will die Testpflicht für Ungeimpfte aber bis auf Weiteres beibehalten. Das tut sonst nur noch Berlin. [...]
Nach zwei Jahren Corona haben viele Kinder ein begrenztes Vokabular und können nicht auf einfachste Gesichtsregungen ihres Gegenübers reagieren. Schuld sind nach Untersuchungen der britischen Schulaufsichtsbehörde die Masken.