Am Anfang schien COVID-19 eine Pandemie der chronisch kranken und alten Menschen zu sein. Doch nun zeigt sich: Die Schutzmaßnahmen hatten auch auf eine andere Gruppe einen erheblichen Einfluss: auf Kinder und Jugendliche.
Schneesport-Reise 2022: "Es dürfen nur Kinder mitkommen, die einen vollständigen Impfschutz gegen Corona nachweisen können".
Gastbeitrag von A. Kekule im FOCUS: Die Stiko legt ihrer geänderten Position eine nun weitaus drastischere Prognose zu Grunde: Die täglichen Fallzahlen werden demnach bis Anfang Oktober auf einen bisher nie erreichten Rekordwert von 60.000 klettern – das entspräche einer bundesweiten 7-Tage-Inzidenz von 500 pro 100.000 Einwohnern.
Meta-Analyse der University of Calgary, Calgary, Alberta, Canada: 29 Studien mit 80 879 Jugendlichen weltweit: Ein Vergleich dieser Ergebnisse mit den Schätzungen vor der Pandemie (12,9 % für Depressionen [2] und 11,6 % für Ängste [1]) legt nahe, dass sich die psychischen Probleme von Jugendlichen während der COVID-19-Pandemie wahrscheinlich verdoppelt haben.
Die COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen und Folgen scheinen einen erheblichen Tribut für die Jugendlichen und ihr psychisches Wohlbefinden gefordert zu haben. Der Verlust von Interaktionen mit Gleichaltrigen, die soziale Isolation und der verringerte Kontakt zu unterstützenden Personen (z. B. Lehrer, Betreuer) könnten zu diesem Anstieg beigetragen haben. [3] Darüber hinaus sind Schulen häufig ein wichtiger Ort für die Inanspruchnahme von psychologischen Diensten, da 80 % der Kinder auf schulische Dienste angewiesen sind, um ihre psychischen Bedürfnisse zu befriedigen. [54] Für viele Kinder waren diese Dienste aufgrund der Schulschließungen nicht mehr verfügbar.
Der Senat wies zudem darauf hin, dass im Hinblick auf das Fortschreiten der Immunisierung der Bevölkerung und der damit verbundenen weitgehenden Beschränkung des Infektionsgeschehens auf weniger vulnerable (jüngere) Gruppen eine Anpassung der Schwellenwerte an die geänderte Sachlage erforderlich sei. Auf Grundlage der derzeit geltenden Schwellenwerte könnten schwerwiegende Grundrechtseingriffe nur noch für einen kurzen Übergangszeitraum gerechtfertigt werden.
Von einer Unterscheidung von Studierenden, die geimpft, getestet oder genesen sind, und jenen, die es nicht sind, wollen wir absehen. Auch Personen mit dem 3G-Status können Infektionen weitertragen. Es erweist sich zudem als nicht durchführbar, vor jeder Lehrveranstaltung entsprechende Kontrollen zu organisieren. Auch Persönlichkeitsrechte werden dadurch tangiert.