Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene

Die generelle Öffnung der Schulen und Kitas ist oberstes Gebot und darf auch durch Quarantäneanordnungen nicht in Frage gestellt werden.

Die Einschränkung des Schulbetriebs und der Kinderbetreuung durch langdauernde Quarantänezeiten führt zu schwerwiegenden Kollateralschäden bei Bildung, Erziehung. physischer, psychischer und
sozialer Entwicklung der Kinder und Jugendlichen – ohne einen nachgewiesenen Vorteil für eine Prävention von Erkrankungen.

Bezüglich der anlasslosen, d. h. nicht symptomorientierten Screeninguntersuchungen lediglich zum Erkennen von Infizierten aber symptomlosen Ausscheidern wird auf Punkt 5. (Testen) verwiesen.
Symptomatische Kinder und Jugendliche sollen getestet werden und sich bei Nachweis von SARS-CoV-2 in Isolation begeben. Mögliche Kontaktpersonen sollen, begleitet durch qualifizierte AG-Tests und
Symptomkontrolle, weiterhin am Unterricht teilnehmen.

Quarantäneanordnungen sind zu überprüfen und bedürfen einer strengen Indikation in Ausnahmefällen. Regelhaft sind sie ab sofort zu unterlassen. Sie führen nicht nur zur Unterbrechung des Präsenzunterrichtes und damit tendenziell zu partiellen oder sogar kompletten Schulschließungen, sondern haben auch massive Auswirkungen auf die häusliche Anwesenheit der Eltern und können
somit zur Verschärfung des Personalmangels in den Bereichen der kritischen Infrastruktur beitragen.

Für Kinder unter 12 Jahren darf es keine generelle Maskenpflicht geben.

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