NRW: Sportunterricht findet am dem 31.05. im Freien statt.
Sportunterricht findet ab dem 31.05.2021 im Freien statt. Es besteht dabei keine Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder sonstigen Mund-Nase-Bedeckung.
Nur zu Prüfungszwecken und bei widrigen Witterungsverhältnissen kann von dieser Regel abgewichen werden. Findet Sportunterricht in Ausnahmefällen in Sporthallen statt, besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske; intensive ausdauernde Belastungen in Sporthallen sind unzulässig.
Weitere Infos hierzu: https://www.schulsport-nrw.de/fuer-schuelerinnen-und-schueler/handlungshinweise-zum-schulsport-1.html
Sollte diese Vorgabe nicht eingehalten werden, schreibt bitte die Schulleitungen und die Schulämter an. Aktuell hilft es leider nur, wenn wir mit vielen Eltern aktiv werden.
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