NRW: Jugendliche ab 16 Jahren werden von sozialer Teilhabe ausgeschlossen
Nach der neuen Verordnung vom 24.11.2021 werden Jugendliche ab 16 Jahren von der sozialen Teilhabe ausgeschlossen.
https://www.mags.nrw/pressemitteilung/neue-coronaschutzverordnung-ab-24-november-2021:
Regelungen für Kinder und Jugendliche, Schülerinnen und Schüler
Schülerinnen und Schüler gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G und 2G-plus ausgenommen.
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