„Nicht niemals“ – Mit der Infektion leben

[...] Geimpfte Erwachsene und ungeimpfte Kinder sind daher pandemierechtlich gleichzustellen: Sie sind selber nicht gefährdet und müssen darauf vertrauen können, dass sich ihr Gegenüber selber schützt bzw. nicht gefährdet ist. Klassen-Quarantäne ist daher gar keine naheliegende Folge einer festgestellten Infektion unter Schülern. Beim derzeitigen Druck auf die STIKO läuft die Politik in eine selbstgebaute Falle, indem sie Infektionsträger aller Art einfach gleichgestellt hat – und nun nicht erträgt, dass dem aus fachlichen Gründen der Jugendmedizin entgegengehalten wird, dass bei jungen Menschen das Risiko einer Impfung größer als im Allgemeinen sein kann, und zugleich der Nutzen kleiner. [...] Gesamten Artikel lesen im verfassungsblog.de

von Prof. Dr. Hinnerk Wißmann ist Professor für Öffentliches Recht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.