EU Menschenrechtskonvention zu strengen Maßnahmen gegen Kinder in Deutschland

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Ref: CommHR/DM/ns 028-2021

Frau Christine LAMBRECHT
Deutsche Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
Deutsche Bundesministerin für Familie, Senioren, 
Frauen und Jugend 

Straßburg, 13. Juli 2021

 

Sehr geehrte Frau Ministerin,

als Menschenrechtskommissarin des Europarates habe ich den Auftrag, die effektive Einhaltung der Menschenrechte in allen 47 Mitgliedsstaaten des Europarates zu fördern. Zu diesem Zweck ist ein wichtiger Teil meiner Arbeit ist es, mit den Regierungen der Mitgliedsstaaten in einen Dialog zu treten und sie dabei zu unterstützen mögliche Mängel in ihren Gesetzen und Praktiken zu beheben. In dieser Eigenschaft und da wir nicht wie ursprünglich geplant im Mai letzten Jahres treffen konnten, schreibe ich Ihnen, um eine Reihe von Themen anzusprechen, die den Schutz der Rechte des Kindes in Deutschland anzusprechen. 

 Mit Bedauern stelle ich fest, dass trotz wiederholter Aufforderungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes Kinderrechte immer noch nicht im Grundgesetz verankert sind.  Soweit ich weiß, wurde die Änderung des Artikels 6 des Grundgesetzes, die Sie im Januar letzten Jahres vorgelegt haben, vom Bundestag Anfang Juni nicht verabschiedet, insbesondere weil sie nicht den internationalen und europäischen Standards zum Schutz von Kindern entspricht. Ich denke, dass in einer Zeit, in der die besonders negativen Auswirkungen der Pandemie und der damit verbundenen Eindämmungsmaßnahmen auf Kinder und Jugendliche so deutlich zutage treten, der Schutz ihrer Rechte und Bedürfnisse eine absolute Priorität für die Regierung sein sollte. 

 Ich möchte Sie daher ermutigen, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass das deutsche Grundgesetz die gleichen Garantien bietet, wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) verankert sind. Dies betrifft, insbesondere den grundlegenden und international anerkannten Grundsatz, der in Artikel 3 KRK garantiert wird, dass das Wohl des Kindes bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen ein Gesichtspunkt ist, der vorrangig zu berücksichtigen ist.

Eine weitere wichtige und grundlegende Bestimmung (Artikel 12 KRK) legt das Recht der Kinder fest, ihre Meinung in allen sie betreffenden Angelegenheiten gebührend zu berücksichtigen. Da die geringe Beteiligung von Kindern an Entscheidungsfindung in Deutschland wiederholt angesprochen wurde, unter anderem vom Deutschen Institut für Menschenrechte, halte ich es für höchste Zeit, dass Deutschland im Einklang mit der KRK Garantien für die Beteiligung von Kindern im Grundgesetz verankert.

In einem kürzlich erschienenen Menschenrechtskommentar habe ich die Vorteile einer wirksamen Beteiligung von Kindern für eine solide und nachhaltige Kinder- und Jugendpolitik unterstrichen und rief alle Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen in dieser Hinsicht zu verstärken. 

Ich stelle fest, dass Deutschland im europäischen Kontext besonders strenge Schließungen von Schulen verhängt hat und dass Studien immer wieder auf die nachteiligen Auswirkungen dieser Schließungen auf die Kinder in diesem Land hingewiesen haben.

Angesichts einer erneuten öffentlichen Debatte über Schulschließungen in Deutschland im Herbst, möchte ich Ihre Aufmerksamkeit und die Aufmerksamkeit Ihrer Regierung auf die jüngsten Empfehlungen zur der Europäischen Fachberatungsgruppe des WHO-Regionalbüros für Europa zur Schulbildung während der COVID-19-Pandemie für Europa hinweisen. Darin heißt es eindeutig, dass die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs ein Hauptziel der Regierungen sein sollte und dass Schulschließungen angesichts ihrer nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden von Kindern sowie auf Auswirkungen auf die Gesundheit der Kinder und die Bildungsergebnisse nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden sollten, d. h. wenn andere Maßnahmen, auch in anderen Bereichen, sich als unzureichend erwiesen haben. 

Angesichts der langfristigen negativen Auswirkungen, die COVID-19 auf Kinder und die Ausübung ihrer Rechte haben wird, sei es in Bezug auf Gesundheit, Bildung, Beschäftigungsmöglichkeiten oder Lebensbedingungen, ist es von entscheidender Bedeutung, sicherzustellen dass das Wohl der Kinder bei allen Maßnahmen der Regierung als Priorität betrachtet wird.  Ich vertraue darauf, dass die Bestimmungen der KRK Ihrer Regierung bei allen künftigen Entscheidungen im Zusammenhang mit der COVID als Richtschnur dienen wird.

Ich freue mich auf Ihre Antwort und auf die Fortsetzung eines konstruktiven Dialogs und der Zusammenarbeit mit Ihnen. 

Mit freundlichen Grüßen,

Dunja Mijatović

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