BaWü: Keine Quarantäne mehr für Kontaktpersonen an Schulen
Maskenpflicht ab der 1. Klasse auf Schulgelände (ab Inz. 50)
Maskenpflicht im Schulgebäude (ab Inz. 35)
Durchgehende verpflichtende Test, Kohorten, weitere Sonderregeln bleiben bestehen...
Details: https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-schule
Bisher wurden Schülerinnen und Schüler in Quarantäne geschickt, wenn sie enge Kontaktpersonen eines Infizierten aus der Klasse waren. Künftig müssen sich in diesem Fall alle nur noch regelmäßig testen, und zwar fünf Tage lang mindestens einmal täglich und mindestens mit einem Schnelltest - alle außer den bereits Geimpften und Genesenen. Eine eventuelle Quarantäne fällt solange weg, wie bei allen der Test negativ ausfällt.
Mehr: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ueberarbeitete-coronaverordnung-absonderung-100.html
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