Am 16. Juni 2023, erhielt der Arzt Christian Haffner Recht: Nach einem einjährigen Rechtsstreit mit dem Bundeskanzleramt erstritt er auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes erfolgreich die Herausgabe der Protokolle des sogenannten Corona-Expertenrats der Bundesregierung. Das Gremium hatte vom Dezember 2021 bis April 2023 unter der Maßgabe höchster Vertraulichkeit getagt.
Fragenkatalog zur sogenannten Bundesnotbremse. Das Bundesjustizministerium muss sich Fragen zur Coronapandemie stellen. Einem Medienbericht zufolge geht es unter anderem darum, ob das Kindeswohl tatsächlich der Maßstab für die erneuten Schulschließungen war.
[...] "Warum waren offenbar die meisten von uns [Lehrerinnen und Lehrern] über eine sehr lange Zeit absolut überzeugt davon, dass die Maßnahmen absolut erforderlich, bezüglich ihrer Wirkung uneingeschränkt geeignet und damit in Abwägung ihrer möglichen negativen Folgen vollkommen angemessen wären? Die Verhältnismäßigkeit der Anti-Corona-Maßnahmen im Schul- und Bildungsbereich wurde viel zu lange öffentlich gar nicht kritisch hinterfragt." [...]
Bei der COVID-19-Pandemie wurde davon ausgegangen, dass Kinder bei der Übertragung von SARS-CoV-2 ähnlich wie bei der Grippe eine wichtige Rolle spielen. Daher konzentrierten sich die Eindämmungsmaßnahmen auf Kinder, was deren Alltag stark beeinträchtigte.
Der Zusammenhang zwischen Schulmaskenpflicht und Erkrankungsfällen blieb in der erweiterten Stichprobe nicht bestehen. Beobachtungsstudien zu Interventionen sind anfällig für zahlreiche Verzerrungen und liefern keine ausreichenden Beweise für die Empfehlung von Maskenvorschriften.
Überall auf der Welt spielte Technik eine wichtige Rolle beim Kampf gegen das Coronavirus. Die wird nun aber vermehrt für ganz andere Zwecke benutzt.
Isolationspflicht- und Meldepflicht an Schulen aufgehoben. Schüler und Lehrer mit symptomlosen Infektionen sind unter Beachtung der Maskenpflicht seit dem 26.11.2022 wieder zum Schulbesuch verpflichtet.
In Bayern (68,0%) und Sachsen (67,9%) sind konstant, seit Monaten, 20% mehr Kinder als genesen gemeldet als in Berlin (49,4%). NRW nimmt im Vergleich der Bundesländer den drittletzten Platz ein. Gleichzeitig ist eine deutlich Untererfassung zu berücksichtigen. Stand: 15.11.2022
Auf Druck der Facharztverbände der Kinder- und Jugendmedizin ist SARS-Cov2 aus der Liste der Infektionskrankheiten aus Paragraf 34 Infektionsschutzgesetz gestrichen worden. Darin aufgelistet sind ansteckende Erkrankungen wie Masern, Mumps, Röteln, oder Windpocken, für die besondere Regeln gelten.