RKI Meldedaten: Hospitalisierungen von Kindern
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Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Westfälisches Kinderzentrum, Klinikum Dortmund gGmbH, Kinder- und Jugendarzt @ProfDTSchneider zu COVID : "Ich erlebe für die Kinder keine medizinische Katastrophe, sondern eine soziale Katastrophe." Exzellentes Interview von Jürgen Zurheide im Deutschlandfunk
Stellungnahme von Dr. med Hans-Otto Wagner, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein zur Siegener Impfkampagne für Kinder ab 12 Jahren
Die geplante Impfkampagne bei Kindern und Jugendlichen stößt in der Fachwelt teils auf herbe Kritik. Auch Kinderarzt und Infektiologe Arne Simon vom Uniklinikum Homburg kritisiert den Vorstoß: Wissenschaftliche Daten belegten, dass Kinder nicht in gleichem Maß von Impfungen profitierten. Das Coronavirus sei für sie nicht gefährlicher, als viele andere Virusinfektionen.
Prof. Dr. Hinnerk Wißmann, Professor für Öffentliches Recht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster schreibt im Verfassungsblog: [...] Geimpfte Erwachsene und ungeimpfte Kinder sind daher pandemierechtlich gleichzustellen: Sie sind selber nicht gefährdet und müssen darauf vertrauen können, dass sich ihr Gegenüber selber schützt bzw. nicht gefährdet ist. Klassen-Quarantäne ist daher gar keine naheliegende Folge einer festgestellten Infektion unter Schülern. Beim derzeitigen Druck auf die STIKO läuft die Politik in eine selbstgebaute Falle, indem sie Infektionsträger aller Art einfach gleichgestellt hat – und nun nicht erträgt, dass dem aus fachlichen Gründen der Jugendmedizin entgegengehalten wird, dass bei jungen Menschen das Risiko einer Impfung größer als im Allgemeinen sein kann, und zugleich der Nutzen kleiner. ...
Der Landesvorsitzende des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e. V. über die Folgen: „Das Schlimmste ist, dass sich viele Kinder als Gefahr für ihre Umwelt empfinden. Sie entwickelten Angst vor anderen Menschen, haben Angst vor Ansteckung, weil sie dann andere gefährden könnten.“
Der Senat wies zudem darauf hin, dass im Hinblick auf das Fortschreiten der Immunisierung der Bevölkerung und der damit verbundenen weitgehenden Beschränkung des Infektionsgeschehens auf weniger vulnerable (jüngere) Gruppen eine Anpassung der Schwellenwerte an die geänderte Sachlage erforderlich sei. Auf Grundlage der derzeit geltenden Schwellenwerte könnten schwerwiegende Grundrechtseingriffe nur noch für einen kurzen Übergangszeitraum gerechtfertigt werden.
Von einer Unterscheidung von Studierenden, die geimpft, getestet oder genesen sind, und jenen, die es nicht sind, wollen wir absehen. Auch Personen mit dem 3G-Status können Infektionen weitertragen. Es erweist sich zudem als nicht durchführbar, vor jeder Lehrveranstaltung entsprechende Kontrollen zu organisieren. Auch Persönlichkeitsrechte werden dadurch tangiert.
Ein Kommentar von Benjamin Knaack: Die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie würden enden, wenn alle ein Impfangebot bekommen hätten, hieß es. Nun wird plötzlich Druck auf jene ausgeübt, die es nicht annehmen wollen. So verspielt man Vertrauen.
Masken-, Test- Quarantäne - Pflicht oder Angebot? Schule 2021 in Deutschland